DIE NEUE MINI FAMILY – Live bei FABA am 25.01.2024!

Gleich zwei Premieren an einem Abend, am 25.01. zur MINI After Work Party hatten wir gleich zwei Highlights die wir für unsere Kunden exklusiv präsentiert haben. Zum Einen der brandneue MINI Countryman und zum Anderen der neue vollelektrische MINI Cooper, noch Monate vor seinem offiziellen Marktstart.
Zwei aufregende neue Modelle, hervorragendes Catering von Dimke Catering aus Mönchengladbach, fantastischer Kaffee von Barista-Biker aus Mönchengladbach und ausdrucksstarke musikalische Begleitung durch DJ Tobi aus Essen.

MINI John Cooper Works Countryman ALL4:
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) in l/100km: – (NEFZ) / 8,3-7,8 (WLTP) ; CO2 Emissionen (kombiniert) in g/km: –  (NEFZ) / 187-177 (WLTP); Leistung: 221kW (300 PS); Hubraum: 1.998 cm³; Kraftstoff: Benzin.

MINI Countryman C:
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) in l/100km: – (NEFZ) / 6,5-6,2 (WLTP) ; CO2 Emissionen (kombiniert) in g/km: –  (NEFZ) / 146-141 (WLTP); Leistung: 125kW (170 PS); Hubraum: 1.499 cm³; Kraftstoff: Benzin.

MINI Cooper E:
Stromverbrauch in kWh/100km (kombiniert): – (NEFZ) / 8,3-7,8 (WLTP) ; Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 292-305; Spitzenleistung: 135kW (184 PS)

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.