Der erste vollelektrische
MINI Aceman
Der erste vollelektrische MINI Aceman
Pflichtangaben PKW-EnVKV nach WLTP: MINI Aceman SE: Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Spitzenleistung: 160 kW (218 PS); WLTP Elektrische Reichweite: 384-400 km; MINI Aceman E: Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS); WLTP Elektrische Reichweite: 301-309 km; Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
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Perfekt für die City.
Der neue MINI Aceman vereint kompakte Außenmaße mit möglichst viel Platz für die Insassen und einem rein elektrischen Antrieb. Das progressive Design des neuen MINI Aceman ermöglicht auf knapp über vier Metern Länge fünf komfortable Sitzplätze. Der rein elektrische Antrieb des MINI Aceman verleiht dem MINI typischen Gokart-Feeling einen neuen Schub. Die traditionellen Markenwerte ebnen zusammen mit modernen Assistenzsystemen und dem markentypischen Design den Weg von MINI in Richtung vollelektrischer Zukunft.
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Kraftstoff-/Stromverbrauch und CO2-Emissionen
Pflichtangaben PKW-EnVKV nach WLTP:
MINI Aceman SE: Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Spitzenleistung: 160 kW (218 PS); WLTP Elektrische Reichweite: 384-400 km.
MINI Aceman E: Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS); WLTP Elektrische Reichweite: 301-309 km.
Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Reichweite abhängig von unterschiedlichen Faktoren, insbesondere: persönlicher Fahrstil, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Heizung/Klimatisierung, Vortemperierung.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. WLTP-Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderausstattung (in diesem Fall des deutschen Markts). Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter https://www.mini.de/abgasnormen-und-pruefverfahren sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen MINI Modelle unter www.mini.de/de_DE/home/footer/wltp.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.