
Vergünstigte
Dienstwagenbesteuerung.*
Jetzt für alle elektrifizierten BMW.
Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude.
Die BMW Plug-in-Hybride und BMW i Modelle bieten viele Vorteile. Jetzt können Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung profitieren.
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DIENSTWAGENBESTEUERUNG FÜR FIRMENWAGENFAHRER
Nachhaltig profitieren.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und jetzt auch alle unsere BMW Plug-in-Hybride.
Somit profitieren Sie uneingeschränkt mit jedem elektrifizierten BMW Modell von den aktuellen Vorteilen.
Große Auswahl. Großer Nutzen.
Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
Gefördert werden rein elektrische und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEVs)
Hybridfahrzeuge müssen entweder weniger als 50 g/km CO2 emittieren oder
müssen eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern nach der neuen WLTP-Norm aufweisen.
Wählen Sie ein passendes BMW Modell und profitieren Sie von erheblichen Ersparnissen!
Förderfähige BMW-Modelle zur begünstigten
Dienstwagenbesteuerung
Ab Produktion Juli 2019 sind die folgenden BMW Modelle voraussichtlich förderfähig:
Modell | Verbrauch kombiniert l/100 km* | Verbrauch kombiniert kWh/100 km* | CO2 g/km* |
---|---|---|---|
BMW 225xe Active Tourer | 1,9 | 13,5 | 42 |
BMW 330e | 1,9 - 1,6 | 15,4-14,8 | 43-37 |
BMW 530e | 1,8-1,6 | 14,5-13,8 | 40-36 |
BMW 530e xDrive | 2,2-2,1 | 15,6-15,3 | 50-47 |
BMW 745e | 2,2-2,1 | 15,5-15,1 | 51-48 |
BMW 745Le | 2,3-2,2 | 15,7-15,6 | 53-50 |
BMW 745Le xDrive | 2,5-2,3 | 16,2-15,8 | 57-52 |
BMW X1 xDrive 25e | ab 2,0 | noch keine Angaben verfügbar | ab 43 |
BMW X3 xDrive 30e | 2,4-2,1 | 17,2-16,4 | 54-49 |
BMW X5 xDrive 45e | 2,0-1,7 | 23,5-21,5 | 47-39 |
BMW i3 (120 Ah) | - | 13,1 | 0 |
BMW i3s (120 AH) | - | 14,6-14,0 | 0 |
BMW i8 Roadster | 2,0 | 14,5 | 46 |
BMW i8 Coupé | 1,8 | 14,0 | 42 |
Vergleichsrechnung
zur neuen Dienstwagenbesteuerung
Für unsere Vergleichsrechnung der Dienstwagenbesteuerung gehen wir von folgender beispielhafter Situation aus:
Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung
z. B. BMW 5er:
64.100 €
Entfernung
Wohnung – Arbeitsstätte:
20 km
Steuersatz:
40 %
Alte Regelung | Neue Regelung | |
---|---|---|
Geldwerter Vorteil | 1 % von 64.100 € = 641 €/Monat 641 € x 12 Monate = 7.692 €/Jahr | 1 % von 32.000 €(2) = 320 €/Monat 320 € x 12 Monate = 3.840 €/Jahr |
Erhobene Steuern | 40 % von 641 € = 256,40 €/Monat 256,40 €x 12 Monate = 3.076,80 €/Jahr | 40 % von 320 € = 128 €/Monat 128 € x 12 Monate = 1.536 €/Jahr |
Entfernungskilometer | 0,03 % von 64.100 €= 19,23 €/km 20 km x 19,23 € = 384,60 €/Monat 384,60 € x 12 Monate = 4.615,20 €/Jahr | 0,03 % von 32.000 €(2) = 9,60 €/km 20 km x 9,60 € = 192 €/Monat 192 € x 12 Monate = 2.304 €/Jahr |
Erhobene Steuern | 40 % von 19,23 € = 7,69 €/km 40 % von 384,60 € = 153,84 €/Monat 40 % von 4.615,20 € = 1.846,08 €/Jahr | 40 % von 9,60 € = 3,84 €/km 40 % von 192 €= 76,80 €/Monat 40 % von 2.304 € = 921,60 €/Jahr |
Steuern gesamt | 4.922,88 €/Jahr | 2.457,60 €/Jahr |
Dienstwagenbesteuerung
Die Einsparung für den Firmenwagenfahrer beläuft sich jährlich auf über 2.450 €.
*Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
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