Elektromoauto Umweltbonus

Elektroauto
Umweltbonus:

Wer bekommt den Umweltbonus wie, für was, von wem und wie viel? Dieser Artikel lässt keine Fragen offen – jetzt informieren!

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Vom Umstieg auf effizientere Antriebe profitiert die Umwelt – und Sie.
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Wer bekommt den Umweltbonus?

Berechtigt zum Antrag der Prämie für Elektrofahrzeuge sind:

  • Privatpersonen

  • Unternehmen (bis 01.09.2023)

  • Stiftungen

  • Körperschaften

  • Vereine

Nicht berechtigt sind:

der Bund, die Bundesländer, deren Einrichtungen und Kommunen, Automobil­hersteller, die an der Finanzierung der Elektroauto Prämie beteiligt sind und alle seine Tochter­gesell­schaften, sowie die Tochter­gesell­schaften der Mutter­gesell­schaft auf die von der Mutter­gesell­schaft mittelbar oder unmittelbar Einfluss ausgeübt werden kann.

FÖRDERHÖHE

Neue Automobile
Nettolistenpreis < 40.000 € :
Förderbetrag Bund (inkl. Innovationsprämie) 4.500 €
Herstelleranteil 2.250 € (entspricht 50 % des Bundesanteils)

Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 € :
Förderbetrag Bund (inkl. Innovationsprämie) 3.000 €
Herstelleranteil 1.500 € (entspricht 50 % des Bundesanteils)

Junge Gebrauchte Automobile
Nettolistenpreis < 40.000 € :
Förderbetrag Bund (inkl. Innovationsprämie) 3.000 €
Herstelleranteil 1.500 € (entspricht 50 % des Bundesanteils)

Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 € :
Förderbetrag Bund (inkl. Innovationsprämie) 3.000 €
Herstelleranteil 1.500 € (entspricht 50 % des Bundesanteils)

Häufige Fragen zum Umweltbonus

Was wird gefördert?

Ihr Wunschmodell ist zum Umweltbonus berechtigt, wenn es in der folgenden Auflistung finden: Liste förderfähiger Elektroautos.

Welche Voraussetzungen gibt es darüber hinaus?

Der Kauf- oder Leasing-Vertrag darf frühestens am 18. Mai 2016 abgeschlossen worden sein. Das Fahrzeug muss in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und wenigstens sechs Monate zugelassen bleiben.

Wer zahlt die E-Auto Prämie?

Die Prämie für E-Autos wird durch die Automobilhersteller und den Bund gewährt.
Der Herstelleranteil wird bei Bestellung gutgeschrieben, den Bundesanteil beantragen Sie für Ihr Fahrzeug und wird Ihnen nach erfolgreicher Zulassung ausgezahlt.

Wie hoch ist die E-Auto Prämie?

Zusätzlich gibt es seit dem 08.07.2020 die Innovationsprämie. Sie gilt für Neuwagen, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden.

Gebrauchtfahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 04.11.2019 und Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 stattfand, sind ebenfalls prämienberechtigt. Gut zu wissen: Die Innovationsprämie kann auch rückwirkend beantragt werden.

Wie stelle ich den Antrag für den Umweltbonus?

Um den vom Bund bereitgestellten Teil der Prämie für Ihr Elektroauto zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Online-Formular einreichen. Ein Antrag, der per Post eingereicht wird, wird nicht bearbeitet. Das Formular ist schnell ausgefüllt! Es werden lediglich die persönlichen Angaben des Antragsstellers und ein paar wenige Angaben zum Fahrzeug abgefragt. Darüber hinaus müssen nur die Häkchen zwecks Datenschutz und Einverständnis gesetzt werden.

Der folgende Link führt Sie direkt zum Antragsformular Umweltbonus für Elektroautos:

Antragsformular Umweltbonus für Elektroautos

Sie erhalten eine E-Mail vom BAFA sobald der Antrag erfasst wurde.

Um den Kauf oder das Leasing zu bestätigen, müssen Sie nach Antragsstellung den Kaufvertrag, Leasingvertrag (inklusive Anlagen) oder die verbindliche Bestellung einreichen. Dieses elektronische Verwendungsnachweisverfahren ist der letzte Schritt der Beantragung für die E-Auto Prämie.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Sobald der Antrag positiv geprüft wurde, wird der Bundesanteil der E-Auto Prämie auf das von Ihnen angegeben Konto ausgezahlt. Eine Mitteilung darüber erhalten Sie jedoch nicht.

Das war´s? Nicht ganz!

Ihr neues Elektroauto muss mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen bleiben, damit Sie auch über die positive Antragsprüfung und Auszahlung hinaus prämienberechtig sind. Falls sich in dieser Zeit Änderungen ergeben, wie zum Beispiel der Verkauf des Fahrzeugs, ist dies dem BAFA unverzüglich mitzuteilen.

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Katharina Deutschmann

Lisa Henkel

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