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**Die neue Innovationsprämie gilt für Fahrzeuge, die ab einschließlich 04.06.2020 und bis einschließlich 31.12.2021 in Deutschland zugelassen und beim BAFA beantragt werden. Diese Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie. Der jeweilige Bundesanteil am Umweltbonus wird verdoppelt und der Herstelleranteil bleibt unverändert. D.h. alle Fahrzeuge, welche für den Umweltbonus berechtigt sind, bekommen bei entsprechender Antragsstellung beim BAFA einfach den doppelten Bundesanteil. Allgemeine Richtlinien zum Umweltbonus finden Sie auf der Übersichtseite der BAFA Homepage: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
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Fragen zum Umweltbonus und zu der neuen Innovationsprämie beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns auf der Krefelder Straße 570 in Mönchengladbach.

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